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Artikel mit dem Tag 'Übergroßes /-schweres Fahrzeug'

2.2.29-201 - Ein übergroßes und überschweres Fahrzeug wurde nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zugelassen. Dürfen Sie mit dem Fahrzeug ohne weiteres auf öffentlichen Straßen fahren?

Alles was über die Normgrößen (Maße und Gewichte) hinausgeht bedarf immer einer Sondergenehmigung der Straßenverkehrsbehörden!

Je nach Größe werden Sicherungsbegleitfahrzeuge, oder Polizei als transportbegleitung mit vorgeschrieben!