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Fahrzeughalter

Die Person, auf die ein Auto zugelassen ist, bezeichnet man als den Fahrzeughalter. Allerdings scheinen dies längst nicht alle Autofahrer zu wissen: In der Praxis kommt es immer wieder zu Verwechslungen. Viel zu oft wird angenommen, dass die Person, die das Auto gerade fährt auch automatisch der Fahrzeughalter ist. Doch falsch gedacht: Beim Fahrzeughalter handelt es sich ausschließlich um denjenigen, der die Zulassung für das Fahrzeug hat.

Aus der Zulassung eines Autos resultieren gewisse Rechte und Pflichten - zum Beispiel muss der Fahrzeughalter dafür sorgen, dass ein Versicherungsschutz für das Auto vorhanden ist und dass die Kfz-Steuer gezahlt werden.
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Fahrzeughalter wegen zahlreicher Dinge belangt werden kann. So ist er zum Beispiel dafür verantwortlich, dass die Hauptuntersuchung sowie die Abgasuntersuchung am Fahrzeug zu den vorgegebenen Zeitpunkten durchgeführt wurden.

Ebenso ist es wichtig zu wissen, dass der Fahrzeughalter immer zuerst kontaktiert und ggf. auch verdächtigt wird, wenn dessen Fahrzeug in bestimmte Vorkommnisse verwickelt ist. Eines der besten Beispiele ist zu schnelles Fahren, bei welchem das Auto „geblitzt“ wird. In solch einem Fall wird automatisch davon ausgegangen, dass der Fahrzeughalter am Steuer gesessen hat. Dies wiederum bedeutet, dass er sich für die jeweilige Tat zu verantworten hat.

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