Umweltzonen
Die Rußpartikelverordnung besteht auf einer Kennzeichnungspflicht für schadstoffarme Fahrzeuge. Demnach werden die Kraftfahrzeuge in Deutschland nach den jeweiligen Schadstoffklassen eingeteilt. Die entsprechende Plakette wird am Fahrzeug angebracht. Der Erwerb der Plakette, die man beim TÜV nach einer Abgasuntersuchung erhalten kann, kostet den Fahrzeug-halter zwischen 5 Euro und 10 Euro.
Auf diese Weise ist es leichter, das Einhalten von Fahrverboten z.B. bei hohen Feinstaubwerten, zu steuern und zu kontrollieren. Je nach Umweltfreundlichkeit des Fahrzeuges gibt es rote (Euro 2), gelbe (Euro 3) und grüne (Euro 4) Plaketten. Die grüne Plakette bekommt z.B. das schadstoffärmste Fahrzeug, das den vorgegebenen Normen entspricht. Das Befahren der Umweltzonen ist ohne die entsprechende Plakette nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden mit 40 Euro Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Welche Stadtteile als Umweltzone gelten, wie groß die Zonen sind und ob und wann sie von Plakettenbesitzern befahren werden dürfen, kann individuell von jeder Stadt geregelt werden.
Dieser Eintrag wurde von Mira erstellt.
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