Kfz-Kennzeichen
Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer.
Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde
(je nach Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz).
Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung genügt (zulassungsfreie Fahrzeuge), zeigen Versicherungskennzeichen.
Diese gelten zulassungsrechtlich nicht als amtliche Kennzeichen, da sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben werden.
Die Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland enthält alle derzeit geltenden Unterscheidungszeichen der deutschen Verwaltungsbezirke. Zu den „auslaufenden Kennzeichen“, also solchen, die nicht mehr zugeteilt werden,
siehe die Liste der auslaufenden deutschen Kfz-Kennzeichen.
Zu allen in Deutschland bisher ausgegebenen Kennzeichen mit Angaben zu den Zeiträumen siehe auch die Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland:
Dieser Eintag wurde von MN erstellt.
Weitere Einträge
2.6.02-017 - Wodurch weisen Sie nach, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben?
keine Beschreibung
... Weiterlesen2.6.02-402 - Welche land- oder forstwirtschaftlich genutzten Anhänger müssen kein eigenes amtliches Kennzeichen führen?
keine Beschreibung
... Weiterlesen

Zur Übersicht
Vorheriger