Artikel mit dem Tag 'Fahrzeugverkauf'
Prüfplaketten müssen nicht entfernt werden!!!
Der neue besitzer kann ja auf meiner Zulassung bis zum Ummelden des Fahrzeuges weiterfahren!
Wichtig für mich als Verkäufer:
Im Kaufvertrag darauf hinweisen, dass der Kaufer unverzüglich das Fahrzeug auf seinen Namen ummelden muss!
Der Zulassungsstelle und der Versicherung den Verkauf des Fahrzeuges mit Adresse Käufers, sowie Datum und Uhrzeit der Übernahme des Fahrzeuges durch den Käufer anzeigen!
Somit sind sie aus der Haftung, wenn der Käufer unmittelbar nach Übernahme des Fahrzeuges einen Unfall verursacht!
