🚦 Reform 2027

Fahrschulreform 2027: Was auf Ihre Fahrschule zukommt

Mit YOU-DRIVE sicher in die Reform.

Die Fahrschulreform 2027 – in der Presse meist Führerscheinreform 2027 genannt – ist ein Gesetzes- und Verordnungspaket der Bundesregierung, mit dem die Fahrausbildung in Deutschland flexibler und günstiger werden soll – unter anderem durch digitale Theorieformate, einen um rund ein Drittel kleineren Fragenkatalog und weniger Dokumentationspflichten. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 20. Mai 2026 beschlossen; er liegt seit dem 29. Juli 2026 dem Bundestag vor, die Verordnung seit dem 10. Juni 2026 dem Bundesrat. Auf dieser Seite finden Sie kompakt, was sich ändern soll, wie der Zeitplan aussieht – und mit welchen Werkzeugen Sie Ihre Fahrschule auf die Reform der Fahrausbildung einstellen.

Stand: August 2026 – Gesetzgebungsverfahren läuft
YOU-TEACH Theorieunterricht auf Bildschirm und Laptop – digitale Theorieausbildung für die Fahrschulreform 2027
Meine Fahrschul-App – Theoriefrage auf dem Smartphone

Fahrschulreform 2027: Was sich für Fahrschulen ändern soll

Die geplante Fahrschulreform bringt Veränderungen für Fahrschulen, Fahrlehrer und Fahrschüler. Das Bundesministerium für Verkehr will die Fahrausbildung flexibler und günstiger machen – den Durchschnittspreis für die Klasse B beziffert es aktuell mit rund 3.400 Euro.

Stand: August 2026 – Gesetzgebungsverfahren läuft
Geplant

Theorieunterricht wird frei gestaltbar

Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll entfallen – nach dem Verordnungsentwurf bereits ab dem 1. Januar 2027. Vorgesehen sind digitale Formate wie Live-Online-Unterricht und Selbstlernen, auch in Kombination mit Präsenzunterricht; welche Form Sie anbieten, entscheiden Sie selbst – eine Pflicht, digitale Formate anzubieten, besteht nicht.

Geplant

Keine Vorgaben zu Räumen und Reihenfolge

Vorgaben zu Schulungsräumen und zur Reihenfolge der Unterrichtsthemen sollen wegfallen. Ihren Theorieplan könnten Sie damit frei nach Nachfrage und Auslastung aufbauen.

Geplant

Fragenkatalog: rund ein Drittel weniger Fragen

Der amtliche Fragenkatalog umfasst heute 1.169 Fragen. Er soll um etwa ein Drittel reduziert werden.

Geplant

Sonderfahrten ohne feste Mindestanzahl

Die feste Mindestanzahl von 12 Sonderfahrten soll entfallen. Die Art der Fahrten (Überland, Autobahn, Nacht) bleibt zwar verpflichtend, aber der Fahrlehrer entscheidet künftig individuell nach dem Können des Fahrschülers, wie viele Stunden tatsächlich nötig sind. Quelle: Bundesregierung

Geplant

Praktische Prüfung: 25 Minuten Fahrzeit

Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf das EU-Mindestmaß von 25 Minuten zurückgeführt werden.

Geplant

Weniger Dokumentationspflichten

Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten sollen reduziert werden. Was bleibt, erledigen Sie digital deutlich schneller als auf Papier.

Geplant

Preistransparenz über die Mobilithek

Fahrschulen sollen ihre Preise und Bestehensquoten elektronisch an ein Transparenzregister melden, das über die Mobilithek, die Datenplattform des Bundes, veröffentlicht wird; der bisherige Preisaushang entfällt. Angebote werden damit für Fahrschüler direkt vergleichbar.

Außerdem vorgesehen sind eine auf fünf Jahre befristete, wissenschaftlich begleitete Experimentierklausel für „Fahrpraxis unter Anleitung“ – Übungsfahrten nach bestandener Theorieprüfung mit nahestehenden Begleitpersonen, an der sich die Länder freiwillig beteiligen –, eine Fahrlehrer-Fortbildung von drei Tagen innerhalb von vier Jahren, gesenkte Anforderungen an Ausbildungsstätten sowie die Übertragung der Neuregelungen auf die Lkw- und Bus-Klassen.

Diese Übersicht fasst den öffentlich bekannten Stand des Gesetzgebungsverfahrens zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der final beschlossene Gesetzes- und Verordnungstext. Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr vom 20.05.2026.

Zeitplan der Fahrschulreform: So läuft das Gesetzgebungsverfahren

Die Reform besteht aus zwei Rechtsakten: einem Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und einer Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Der Gesetzentwurf ist vom Kabinett beschlossen und liegt dem Bundestag vor; die Verordnung liegt dem Bundesrat vor, der ihr zustimmen muss.

Stand: August 2026 – Gesetzgebungsverfahren läuft
  1. 16.10.2025 Erledigt

    Eckpunkte „Bezahlbarer Führerschein“

    Das Bundesministerium für Verkehr stellt die Eckpunkte für eine günstigere und flexiblere Fahrausbildung vor.

  2. Mai 2026 Erledigt

    Referentenentwürfe und Verbändeanhörung

    Die Entwürfe für Gesetz und Verordnung gehen in die Abstimmung mit Ländern und Verbänden.

  3. 20.05.2026 Erledigt

    Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf

    Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze; am 29. Mai 2026 geht er dem Bundesrat zu (Drucksache 330/26).

  4. 10.06.2026 Erledigt

    Verordnung liegt dem Bundesrat vor

    Die Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung geht dem Bundesrat zu (Drucksache 365/26). Sie braucht dessen Zustimmung.

  5. 10.07.2026 Erledigt

    Stellungnahme des Bundesrates

    In seiner 1067. Sitzung nimmt der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung, ohne dem Vorhaben grundsätzlich zu widersprechen.

  6. 29.07.2026 Aktueller Stand

    Gesetzentwurf im Bundestag

    Der Entwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7404 vor.

  7. Herbst 2026 Geplant

    Bundestag und Bundesrat entscheiden

    Vorgesehen sind die Lesungen im Bundestag, der zweite Durchgang im Bundesrat zum Gesetz und die Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung.

  8. 01.01.2027 Geplant

    Neue Ausbildungsregeln treten in Kraft

    Die neue Fahrschulausbildungs-Verordnung – darunter der theoretische Wissenserwerb in Präsenz, digital oder kombiniert sowie die Regeln zur Praxisausbildung – soll zu diesem Termin wirksam werden (Artikel 10 des Verordnungsentwurfs); die bisherige Ausbildungsordnung tritt zum 31. Dezember 2026 außer Kraft.

  9. 01.07.2027 Geplant

    Gesetz und übrige Regelungen treten in Kraft

    Das Änderungsgesetz – unter anderem mit dem Transparenzregister und dem Wegfall der Pflicht, Unterrichtsräume vorzuhalten – sowie die übrigen Verordnungsteile, etwa zur „Fahrpraxis unter Anleitung“, sollen ein halbes Jahr später folgen.

Quellen & Stand

Was die Fahrschulreform 2027 verlangt – und YOU-DRIVE liefert

Die Fahrschulreform 2027 verlangt von Fahrschulen neue Formate: digitale Theorie, mehr Selbstlernen, weniger Papier. Für jeden geplanten Reformpunkt gilt: YOU-DRIVE liefert Ihnen die passende Lösung.

Digitale Theorieformate statt Präsenzpflicht

Live-Online-Unterricht, Selbstlernen und Kombinationen mit Präsenzunterricht sollen gleichberechtigt möglich werden.

✔ YOU-DRIVE liefert
Selbstlernen und eigenständiges Lernen

Fahrschüler sollen sich den Theoriestoff auch eigenständig und unabhängig von festen Unterrichtsterminen aneignen dürfen.

✔ YOU-DRIVE liefert
Freie Planung ohne Vorgaben zu Reihenfolge und Räumen

Vorgaben zu Schulungsräumen und zur Reihenfolge der Unterrichtsthemen sollen entfallen.

✔ YOU-DRIVE liefert
Kleinerer Fragenkatalog

Der amtliche Fragenkatalog soll um rund ein Drittel schrumpfen – die Prüfungsvorbereitung wird kompakter.

✔ YOU-DRIVE liefert
Sonderfahrten nach Können statt fester Mindestanzahl

Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten bleiben verpflichtend; wie viele Stunden nötig sind, soll der Fahrlehrer nach dem Können des Fahrschülers entscheiden – der Ausbildungsstand muss dafür jederzeit nachvollziehbar sein.

✔ YOU-DRIVE liefert
Weniger Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

Was an Dokumentation bleibt, soll schlanker werden – und lässt sich digital in Sekunden erledigen.

✔ YOU-DRIVE liefert
Preistransparenz über die Mobilithek

Preise und Bestehensquoten sollen öffentlich vergleichbar werden.

✔ YOU-DRIVE liefert
„Fahrpraxis unter Anleitung“ – Begleitung durch Laien

Nach bestandener Theorieprüfung sollen Fahrschüler befristet mit nahestehenden Begleitpersonen üben dürfen.

✔ YOU-DRIVE liefert
Mehr Raum für Fahrsimulatoren in der Ausbildung

Der Verordnungsentwurf sieht einen erweiterten Einsatz von Fahrsimulatoren in der Fahrschulausbildung vor.

✔ YOU-DRIVE liefert

Was das für Ihre Fahrschule konkret bedeutet, besprechen wir gern persönlich.

Digitales Lernen: Ihre eigene Fahrschul-App

Wenn Selbstlernen als Theorieformat anerkannt wird und der Fragenkatalog schrumpft, entscheidet die Lernumgebung Ihrer Fahrschule mit darüber, wie gut Ihre Schüler durch die Prüfung kommen.

Für Fahrschüler

Lernen – jederzeit und überall

Ihre Fahrschüler lernen in einer App, die Ihren Namen und Ihr Logo trägt – nicht in der App eines fremden Anbieters. Die Fragen kommen direkt von der arge.tp21, der offiziellen Stelle für den amtlichen Fragenkatalog. Für die Klasse B bauen wir das Selbstlernen weiter aus: mit Videos, interaktiven Übungen und spielerischen Elementen, zum Beispiel um Vorfahrt zu üben.

  • Meine Fahrschul-App – im Branding Ihrer Fahrschule
  • Lernplattform mit dem amtlichen Fragenkatalog und Prüfungssimulation
  • Lernen offline und in allen 13 amtlichen Prüfungssprachen
Meine Fahrschul-App – Prüfungssimulation für die Theorieprüfung nach der Fahrschulreform 2027
Meine Fahrschul-App – Ausbildungsstand des Fahrschülers
Meine Fahrschul-App – Theoriefrage in einer der 13 amtlichen Prüfungssprachen
Meine Fahrschul-App – Termine des Fahrschülers

Moderne Theorieausbildung mit YOU-TEACH

Wenn die Präsenzpflicht entfällt und Vorgaben zu Räumen und Reihenfolge wegfallen, wird der Theorieunterricht zu einer Frage der Organisation – und der Unterrichtsmedien.

Für den Unterricht

Theorieunterricht – präsenz, online oder hybrid

YOU-TEACH ist unser Programm für den Theorieunterricht: fertige Lektionen, interaktive Verkehrssituationen und eigene Folien, wenn Sie etwas anders erklären möchten. Der Unterricht ist direkt mit dem YOU-DRIVE Manager verbunden, Teilnahmen werden dem Schüler automatisch zugeordnet. Online-Theorieunterricht in Live- und Hybridform bereiten wir gezielt für die Reform vor – rechtzeitig vor deren Inkrafttreten.

  • YOU-TEACH – fertige Lektionen, interaktive Verkehrssituationen und eigene Folien
  • Online-Theorieunterricht (live und hybrid) – in Vorbereitung
  • Unterrichtsmedien, die wir regelmäßig aktualisieren
YOU-TEACH auf dem Laptop – interaktive Verkehrssituation auf der Satellitenkarte im Theorieunterricht

Fahrlehrer im Mittelpunkt: die Lehrer-App

Wenn der Fahrlehrer künftig selbst entscheidet, wie viele Sonderfahrten ein Schüler braucht, muss der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar sein – und zwar dort, wo ausgebildet wird: im Auto.

Für Fahrlehrer

Digitale Ausbildungsbegleitung

Ihre Fahrlehrer erfassen jede Fahrstunde direkt nach der Fahrt, holen die Unterschrift auf dem Display ein und sehen den Ausbildungsstand jedes Schülers auf einen Blick. Alles synchronisiert automatisch mit dem Manager – auch nach einer Fahrt ohne Empfang. Was an Dokumentation bleibt, ist damit in Sekunden erledigt statt am Abend auf Papier.

  • Fahrlehrer-App für iOS und Android, offline nutzbar
  • Digitale Ausbildungsbegleitung: Ausbildungsstand und Leistungen je Schüler
  • Dokumentation mit digitaler Unterschrift direkt im Fahrzeug
YOU-DRIVE Lehrer-App – Ausbildungsstand eines Fahrschülers
YOU-DRIVE Lehrer-App – digitale Unterschrift auf dem Smartphone im Fahrzeug
YOU-DRIVE Lehrer-App – Leistungserfassung nach der Fahrstunde

Verwaltung: der YOU-DRIVE Manager

Wenn Reihenfolge- und Raumvorgaben wegfallen und Preise sowie Bestehensquoten öffentlich vergleichbar werden, wird die Fahrschulverwaltung vom Verwaltungswerkzeug zum Steuerungsinstrument.

Für die Fahrschulleitung

Das digitale Herz Ihrer Fahrschule

Im YOU-DRIVE Manager laufen Schüler, Termine, Theorie, Praxis und Finanzen in einem System zusammen. Sie planen Theorie- und Fahrtermine frei nach Auslastung, statt sich an vorgegebene Abfolgen zu halten. Und Ihre Preise und Prüfungsergebnisse liegen ohnehin schon strukturiert im System. Dazu kommt eine komplett modernisierte Oberfläche, damit neue Reform-Funktionen schneller bei Ihnen ankommen.

  • YOU-DRIVE Manager: ein System für Schüler, Theorie, Praxis und Finanzen
  • Terminplanung im zentralen Kalender – mit Kollisionserkennung
  • Ausbildungsverwaltung mit vollständigem Ausbildungsstand je Schüler
YOU-DRIVE Manager – Dashboard mit Bestehensraten, Neuanmeldungen, Aufgaben und Online-Anmeldungen

Vorbereitung auf die Reform beginnt nicht erst 2027

YOU-DRIVE im Alltag: Fahrschulverwaltung am Laptop

Unser Ziel: Ihnen die Werkzeuge an die Hand geben, die Sie für die Reform brauchen.

Wir entwickeln nicht erst zur Reform. Wir entwickeln seit Jahren darauf hin. Unsere Produkte werden kontinuierlich weiterentwickelt. Viele Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Reform der Fahrausbildung diskutiert werden, unterstützen unsere Lösungen bereits heute.

Was neu dazukommt, stellen wir rechtzeitig vor Inkrafttreten der Reform bereit. So stellen Sie sich frühzeitig auf neue Prozesse ein – ohne Ihre Arbeitsabläufe komplett neu zu organisieren.

  • Kontinuierliche Produktentwicklung – unsere Entwickler arbeiten täglich an neuen Funktionen
  • Regelmäßige Softwareupdates ohne Zusatzkosten
  • Neue Funktionen – laufend und praxisnah

Gemeinsam in die Reform

Wir begleiten unsere Kunden nicht erst mit Inkrafttreten der Fahrschulreform, sondern bereits auf dem Weg dorthin. Unser Ziel ist es, Ihnen frühzeitig die passenden Werkzeuge, Informationen und Weiterentwicklungen bereitzustellen – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: die Ausbildung Ihrer Fahrschüler.

Webinare

Zu den Themen, die für Fahrschulen relevant werden, bieten wir Webinare an. Termine kündigen wir rechtzeitig an.

Informationen

Wir verfolgen das Gesetzgebungsverfahren und halten diese Seite auf dem Stand der offiziellen Veröffentlichungen.

Support

Der Support ist telefonisch unter 07251 936 99 00 erreichbar – Sie sprechen direkt mit Experten, ohne Callcenter. Er ist im Preis pro Schüler enthalten.

Persönlicher Ansprechpartner

Sie haben bei uns einen festen Ansprechpartner, der Ihre Fahrschule kennt. Für Fragen zur Umstellung genügt ein Anruf.

Häufige Fragen zur Fahrschulreform 2027

Was ändert sich 2027 mit dem Führerschein?

Nach den Entwürfen der Bundesregierung ändert sich 2027 vor allem die Ausbildung: Die Pflicht zum Präsenz-Theorieunterricht entfällt, digitale Formate werden gleichwertig, der Fragenkatalog schrumpft um rund ein Drittel, die feste Mindestanzahl von zwölf Sonderfahrten fällt weg, die Fahrzeit der praktischen Prüfung sinkt auf 25 Minuten, Dokumentationspflichten werden reduziert und Fahrschulen müssen Preise sowie Bestehensquoten über die Mobilithek veröffentlichen. Der Führerschein selbst und die Prüfungsinhalte bleiben; geplant ist ein gestaffeltes Inkrafttreten zum 1. Januar und 1. Juli 2027.

Was ist die Fahrschulreform 2027?

Die Fahrschulreform 2027 ist ein Gesetzes- und Verordnungspaket der Bundesregierung, mit dem die Fahrausbildung in Deutschland flexibler und günstiger werden soll. Sie besteht aus einem Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze sowie einer Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Den Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 20. Mai 2026 beschlossen; er liegt seit dem 29. Juli 2026 dem Bundestag vor. Die Verordnung liegt seit dem 10. Juni 2026 dem Bundesrat vor, der ihr zustimmen muss. Stand: August 2026 – das Gesetzgebungsverfahren läuft.

Wann tritt die Fahrschulreform 2027 in Kraft?

Vorgesehen ist ein Inkrafttreten in zwei Stufen: Die neue Fahrschulausbildungs-Verordnung – mit dem theoretischen Wissenserwerb in Präsenz, digital oder kombiniert sowie den Regeln zur Praxisausbildung – soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten (Artikel 10 des Verordnungsentwurfs); das Änderungsgesetz mit dem Transparenzregister und dem Wegfall der Pflicht, Unterrichtsräume vorzuhalten, sowie die übrigen Verordnungsteile zum 1. Juli 2027. Voraussetzung ist, dass Bundestag und Bundesrat das Verfahren abschließen; die Verordnung braucht zudem die Zustimmung des Bundesrates. Die Termine sind daher geplant und nicht garantiert.

Was ist der Unterschied zwischen der EU-Führerscheinrichtlinie und der Fahrschulreform 2027?

Es sind zwei verschiedene Vorhaben. Die 4. EU-Führerschein-Richtlinie wurde am 21. Oktober 2025 vom Europäischen Parlament verabschiedet und trat am 25. November 2025 in Kraft; sie regelt unter anderem den digitalen Führerschein, die EU-weite Anerkennung des Begleiteten Fahrens ab 17, eine zweijährige Probezeit für Fahranfänger und eine Gültigkeit von 15 Jahren für Pkw- und Motorradführerscheine – umzusetzen bis spätestens 2029. Diese Seite behandelt die nationale Fahrschulreform 2027 („Bezahlbarer Führerschein“), oft auch Führerscheinreform 2027 genannt, die die Fahrschulausbildung selbst betrifft: Theorieformate, Fragenkatalog, Sonderfahrten, Prüfung und Dokumentation. Beide Vorhaben laufen parallel und sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Ist Präsenz-Theorieunterricht künftig noch Pflicht?

Nein – nach dem Verordnungsentwurf soll die Pflicht zum Präsenzunterricht ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Präsenzunterricht bleibt als Format erlaubt; daneben sollen Live-Online-Unterricht, Selbstlernen und beliebige Kombinationen möglich sein. Welche Form Sie anbieten, sollen Sie als Fahrschule selbst entscheiden – eine Pflicht, digitale Formate anzubieten, besteht nicht. Vorgaben zur Reihenfolge der Unterrichtsthemen sollen ebenfalls entfallen; die Pflicht, Unterrichtsräume vorzuhalten, fällt nach dem Gesetzentwurf zum 1. Juli 2027.

Was ändert sich am Fragenkatalog?

Der amtliche Fragenkatalog soll um etwa ein Drittel reduziert werden. Heute umfasst er 1.169 Fragen. Welche Fragen konkret entfallen, steht noch nicht fest.

Was ändert sich bei Sonderfahrten und der praktischen Prüfung?

Die feste Mindestanzahl von 12 Sonderfahrten soll entfallen. Die Art der Fahrten (Überland, Autobahn, Nacht) bleibt zwar verpflichtend, aber der Fahrlehrer entscheidet künftig individuell nach dem Können des Fahrschülers, wie viele Stunden tatsächlich nötig sind. Außerdem soll die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung auf das EU-Mindestmaß von 25 Minuten zurückgeführt werden. Beide Punkte sind Teil der Entwürfe und noch nicht beschlossen.

Müssen Fahrschulen künftig ihre Preise veröffentlichen?

Ja – vorgesehen ist, dass Fahrschulen ihre Preise und ihre Bestehensquoten elektronisch an ein Transparenzregister melden, das über die Mobilithek, die Datenplattform des Bundes, veröffentlicht wird; der bisherige Preisaushang entfällt. Nach dem Gesetzentwurf sollen bestehende Fahrschulen ihre Daten erstmals bis zum 1. Oktober 2027 übermitteln. Wie die Übermittlung technisch ablaufen soll, ergibt sich erst aus den endgültigen Rechtstexten.

Muss ich wegen der Fahrschulreform meine Fahrschul-Software wechseln?

Nein – das entscheiden Sie. Für YOU-DRIVE-Kunden gilt: Neue Funktionen in den bestehenden Produkten fließen als reguläre Updates in das System ein – ohne Update-Kosten und ohne Systemwechsel. Es gibt bei uns weder ein Abo noch eine Mindestvertragslaufzeit. Ob Ihre heutige Lösung zur Reform passt, klären Sie am besten mit Ihrem jetzigen Anbieter.

Was passiert mit meinen Bestandsdaten, wenn ich zu YOU-DRIVE wechsle?

Ihre Bestandsfahrschüler werden beim Umstieg kostenfrei in YOU-DRIVE übernommen – Sie zahlen ausschließlich für Fahrschüler, die danach neu angelegt werden. Wie die Übernahme aus Ihrem bisherigen System konkret abläuft, hängt vom Vorsystem ab und wird vorab gemeinsam geklärt. Ihre Daten liegen anschließend in einem deutschen Rechenzentrum, DSGVO-konform und SSL-verschlüsselt.

Unterstützt YOU-DRIVE digitalen Theorieunterricht?

Ja – für den Theorieunterricht bieten wir YOU-TEACH an, mit fertigen Lektionen, interaktiven Verkehrssituationen und eigenen Folien, direkt an den YOU-DRIVE Manager angebunden. Online-Theorieunterricht in Live- und Hybridform bereiten wir gezielt für die Reform vor und stellen ihn rechtzeitig vor deren Inkrafttreten bereit. Welche Formate Sie in Ihrer Fahrschule konkret einsetzen dürfen, hängt vom endgültigen Gesetzestext ab – das besprechen wir gern im Rahmen einer Präsentation.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 📞 07251 936 99 02 · Allgemeine Fragen zu YOU-DRIVE →

Mit YOU-DRIVE sicher in die Reform.

YOU-DRIVE unterstützt jede Form der Fahrausbildung – heute und im Rahmen der Fahrschulreform 2027.