Fahrschulreform 2027: Was auf Ihre Fahrschule zukommt
Mit YOU-DRIVE sicher in die Reform.
Die Fahrschulreform 2027 – in der Presse meist Führerscheinreform 2027 genannt – ist ein Gesetzes- und Verordnungspaket der Bundesregierung, mit dem die Fahrausbildung in Deutschland flexibler und günstiger werden soll – unter anderem durch digitale Theorieformate, einen um rund ein Drittel kleineren Fragenkatalog und weniger Dokumentationspflichten. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 20. Mai 2026 beschlossen; er liegt seit dem 29. Juli 2026 dem Bundestag vor, die Verordnung seit dem 10. Juni 2026 dem Bundesrat. Auf dieser Seite finden Sie kompakt, was sich ändern soll, wie der Zeitplan aussieht – und mit welchen Werkzeugen Sie Ihre Fahrschule auf die Reform der Fahrausbildung einstellen.
Stand: August 2026 – Gesetzgebungsverfahren läuft

Fahrschulreform 2027: Was sich für Fahrschulen ändern soll
Die geplante Fahrschulreform bringt Veränderungen für Fahrschulen, Fahrlehrer und Fahrschüler. Das Bundesministerium für Verkehr will die Fahrausbildung flexibler und günstiger machen – den Durchschnittspreis für die Klasse B beziffert es aktuell mit rund 3.400 Euro.
Stand: August 2026 – Gesetzgebungsverfahren läuftTheorieunterricht wird frei gestaltbar
Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll entfallen – nach dem Verordnungsentwurf bereits ab dem 1. Januar 2027. Vorgesehen sind digitale Formate wie Live-Online-Unterricht und Selbstlernen, auch in Kombination mit Präsenzunterricht; welche Form Sie anbieten, entscheiden Sie selbst – eine Pflicht, digitale Formate anzubieten, besteht nicht.
Keine Vorgaben zu Räumen und Reihenfolge
Vorgaben zu Schulungsräumen und zur Reihenfolge der Unterrichtsthemen sollen wegfallen. Ihren Theorieplan könnten Sie damit frei nach Nachfrage und Auslastung aufbauen.
Fragenkatalog: rund ein Drittel weniger Fragen
Der amtliche Fragenkatalog umfasst heute 1.169 Fragen. Er soll um etwa ein Drittel reduziert werden.
Sonderfahrten ohne feste Mindestanzahl
Die feste Mindestanzahl von 12 Sonderfahrten soll entfallen. Die Art der Fahrten (Überland, Autobahn, Nacht) bleibt zwar verpflichtend, aber der Fahrlehrer entscheidet künftig individuell nach dem Können des Fahrschülers, wie viele Stunden tatsächlich nötig sind. Quelle: Bundesregierung
Praktische Prüfung: 25 Minuten Fahrzeit
Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf das EU-Mindestmaß von 25 Minuten zurückgeführt werden.
Weniger Dokumentationspflichten
Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten sollen reduziert werden. Was bleibt, erledigen Sie digital deutlich schneller als auf Papier.
Preistransparenz über die Mobilithek
Fahrschulen sollen ihre Preise und Bestehensquoten elektronisch an ein Transparenzregister melden, das über die Mobilithek, die Datenplattform des Bundes, veröffentlicht wird; der bisherige Preisaushang entfällt. Angebote werden damit für Fahrschüler direkt vergleichbar.
Außerdem vorgesehen sind eine auf fünf Jahre befristete, wissenschaftlich begleitete Experimentierklausel für „Fahrpraxis unter Anleitung“ – Übungsfahrten nach bestandener Theorieprüfung mit nahestehenden Begleitpersonen, an der sich die Länder freiwillig beteiligen –, eine Fahrlehrer-Fortbildung von drei Tagen innerhalb von vier Jahren, gesenkte Anforderungen an Ausbildungsstätten sowie die Übertragung der Neuregelungen auf die Lkw- und Bus-Klassen.
Diese Übersicht fasst den öffentlich bekannten Stand des Gesetzgebungsverfahrens zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der final beschlossene Gesetzes- und Verordnungstext. Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr vom 20.05.2026.
Zeitplan der Fahrschulreform: So läuft das Gesetzgebungsverfahren
Die Reform besteht aus zwei Rechtsakten: einem Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und einer Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Der Gesetzentwurf ist vom Kabinett beschlossen und liegt dem Bundestag vor; die Verordnung liegt dem Bundesrat vor, der ihr zustimmen muss.
Stand: August 2026 – Gesetzgebungsverfahren läuft-
16.10.2025 Erledigt
Eckpunkte „Bezahlbarer Führerschein“
Das Bundesministerium für Verkehr stellt die Eckpunkte für eine günstigere und flexiblere Fahrausbildung vor.
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Mai 2026 Erledigt
Referentenentwürfe und Verbändeanhörung
Die Entwürfe für Gesetz und Verordnung gehen in die Abstimmung mit Ländern und Verbänden.
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20.05.2026 Erledigt
Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze; am 29. Mai 2026 geht er dem Bundesrat zu (Drucksache 330/26).
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10.06.2026 Erledigt
Verordnung liegt dem Bundesrat vor
Die Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung geht dem Bundesrat zu (Drucksache 365/26). Sie braucht dessen Zustimmung.
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10.07.2026 Erledigt
Stellungnahme des Bundesrates
In seiner 1067. Sitzung nimmt der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung, ohne dem Vorhaben grundsätzlich zu widersprechen.
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29.07.2026 Aktueller Stand
Gesetzentwurf im Bundestag
Der Entwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7404 vor.
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Herbst 2026 Geplant
Bundestag und Bundesrat entscheiden
Vorgesehen sind die Lesungen im Bundestag, der zweite Durchgang im Bundesrat zum Gesetz und die Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung.
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01.01.2027 Geplant
Neue Ausbildungsregeln treten in Kraft
Die neue Fahrschulausbildungs-Verordnung – darunter der theoretische Wissenserwerb in Präsenz, digital oder kombiniert sowie die Regeln zur Praxisausbildung – soll zu diesem Termin wirksam werden (Artikel 10 des Verordnungsentwurfs); die bisherige Ausbildungsordnung tritt zum 31. Dezember 2026 außer Kraft.
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01.07.2027 Geplant
Gesetz und übrige Regelungen treten in Kraft
Das Änderungsgesetz – unter anderem mit dem Transparenzregister und dem Wegfall der Pflicht, Unterrichtsräume vorzuhalten – sowie die übrigen Verordnungsteile, etwa zur „Fahrpraxis unter Anleitung“, sollen ein halbes Jahr später folgen.
Quellen & Stand
- Bundesministerium für Verkehr: Pressemitteilung „Bezahlbarer Führerschein“ vom 20.05.2026
- Bundesregierung: „Im Kabinett: Reform der Fahrschulausbildung startet“
- DVPI: Chronologie des Gesetzgebungsverfahrens zur Fahrschulreform
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7404 – Gesetzentwurf vom 29.07.2026 · Bundesrat, Drucksache 330/26 (Gesetzentwurf, Stellungnahme vom 10.07.2026) und Drucksache 365/26 (Verordnung, Eingang 10.06.2026) · ADAC, „Wie der Führerschein günstiger werden soll“, 20.05.2026
- Stand der Angaben: August 2026. Beide Rechtsakte befinden sich im parlamentarischen Verfahren und sind noch nicht in Kraft.
Was die Fahrschulreform 2027 verlangt – und YOU-DRIVE liefert
Die Fahrschulreform 2027 verlangt von Fahrschulen neue Formate: digitale Theorie, mehr Selbstlernen, weniger Papier. Für jeden geplanten Reformpunkt gilt: YOU-DRIVE liefert Ihnen die passende Lösung.
Live-Online-Unterricht, Selbstlernen und Kombinationen mit Präsenzunterricht sollen gleichberechtigt möglich werden.
Fahrschüler sollen sich den Theoriestoff auch eigenständig und unabhängig von festen Unterrichtsterminen aneignen dürfen.
Vorgaben zu Schulungsräumen und zur Reihenfolge der Unterrichtsthemen sollen entfallen.
Der amtliche Fragenkatalog soll um rund ein Drittel schrumpfen – die Prüfungsvorbereitung wird kompakter.
Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten bleiben verpflichtend; wie viele Stunden nötig sind, soll der Fahrlehrer nach dem Können des Fahrschülers entscheiden – der Ausbildungsstand muss dafür jederzeit nachvollziehbar sein.
Was an Dokumentation bleibt, soll schlanker werden – und lässt sich digital in Sekunden erledigen.
Preise und Bestehensquoten sollen öffentlich vergleichbar werden.
Nach bestandener Theorieprüfung sollen Fahrschüler befristet mit nahestehenden Begleitpersonen üben dürfen.
Der Verordnungsentwurf sieht einen erweiterten Einsatz von Fahrsimulatoren in der Fahrschulausbildung vor.
Was das für Ihre Fahrschule konkret bedeutet, besprechen wir gern persönlich.
Digitales Lernen: Ihre eigene Fahrschul-App
Wenn Selbstlernen als Theorieformat anerkannt wird und der Fragenkatalog schrumpft, entscheidet die Lernumgebung Ihrer Fahrschule mit darüber, wie gut Ihre Schüler durch die Prüfung kommen.
Lernen – jederzeit und überall
Ihre Fahrschüler lernen in einer App, die Ihren Namen und Ihr Logo trägt – nicht in der App eines fremden Anbieters. Die Fragen kommen direkt von der arge.tp21, der offiziellen Stelle für den amtlichen Fragenkatalog. Für die Klasse B bauen wir das Selbstlernen weiter aus: mit Videos, interaktiven Übungen und spielerischen Elementen, zum Beispiel um Vorfahrt zu üben.
- Meine Fahrschul-App – im Branding Ihrer Fahrschule
- Lernplattform mit dem amtlichen Fragenkatalog und Prüfungssimulation
- Lernen offline und in allen 13 amtlichen Prüfungssprachen




Moderne Theorieausbildung mit YOU-TEACH
Wenn die Präsenzpflicht entfällt und Vorgaben zu Räumen und Reihenfolge wegfallen, wird der Theorieunterricht zu einer Frage der Organisation – und der Unterrichtsmedien.
Theorieunterricht – präsenz, online oder hybrid
YOU-TEACH ist unser Programm für den Theorieunterricht: fertige Lektionen, interaktive Verkehrssituationen und eigene Folien, wenn Sie etwas anders erklären möchten. Der Unterricht ist direkt mit dem YOU-DRIVE Manager verbunden, Teilnahmen werden dem Schüler automatisch zugeordnet. Online-Theorieunterricht in Live- und Hybridform bereiten wir gezielt für die Reform vor – rechtzeitig vor deren Inkrafttreten.
- YOU-TEACH – fertige Lektionen, interaktive Verkehrssituationen und eigene Folien
- Online-Theorieunterricht (live und hybrid) – in Vorbereitung
- Unterrichtsmedien, die wir regelmäßig aktualisieren

Fahrlehrer im Mittelpunkt: die Lehrer-App
Wenn der Fahrlehrer künftig selbst entscheidet, wie viele Sonderfahrten ein Schüler braucht, muss der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar sein – und zwar dort, wo ausgebildet wird: im Auto.
Digitale Ausbildungsbegleitung
Ihre Fahrlehrer erfassen jede Fahrstunde direkt nach der Fahrt, holen die Unterschrift auf dem Display ein und sehen den Ausbildungsstand jedes Schülers auf einen Blick. Alles synchronisiert automatisch mit dem Manager – auch nach einer Fahrt ohne Empfang. Was an Dokumentation bleibt, ist damit in Sekunden erledigt statt am Abend auf Papier.
- Fahrlehrer-App für iOS und Android, offline nutzbar
- Digitale Ausbildungsbegleitung: Ausbildungsstand und Leistungen je Schüler
- Dokumentation mit digitaler Unterschrift direkt im Fahrzeug



Verwaltung: der YOU-DRIVE Manager
Wenn Reihenfolge- und Raumvorgaben wegfallen und Preise sowie Bestehensquoten öffentlich vergleichbar werden, wird die Fahrschulverwaltung vom Verwaltungswerkzeug zum Steuerungsinstrument.
Das digitale Herz Ihrer Fahrschule
Im YOU-DRIVE Manager laufen Schüler, Termine, Theorie, Praxis und Finanzen in einem System zusammen. Sie planen Theorie- und Fahrtermine frei nach Auslastung, statt sich an vorgegebene Abfolgen zu halten. Und Ihre Preise und Prüfungsergebnisse liegen ohnehin schon strukturiert im System. Dazu kommt eine komplett modernisierte Oberfläche, damit neue Reform-Funktionen schneller bei Ihnen ankommen.
- YOU-DRIVE Manager: ein System für Schüler, Theorie, Praxis und Finanzen
- Terminplanung im zentralen Kalender – mit Kollisionserkennung
- Ausbildungsverwaltung mit vollständigem Ausbildungsstand je Schüler

Ein System statt Insellösungen
Alle Werkzeuge auf dieser Seite gehören zum selben System – ein Login, ein Datenbestand, ein Support-Team. Kein Datenexport zwischen Anbietern, keine doppelte Pflege.
Vorbereitung auf die Reform beginnt nicht erst 2027

Unser Ziel: Ihnen die Werkzeuge an die Hand geben, die Sie für die Reform brauchen.
Wir entwickeln nicht erst zur Reform. Wir entwickeln seit Jahren darauf hin. Unsere Produkte werden kontinuierlich weiterentwickelt. Viele Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Reform der Fahrausbildung diskutiert werden, unterstützen unsere Lösungen bereits heute.
Was neu dazukommt, stellen wir rechtzeitig vor Inkrafttreten der Reform bereit. So stellen Sie sich frühzeitig auf neue Prozesse ein – ohne Ihre Arbeitsabläufe komplett neu zu organisieren.
- Kontinuierliche Produktentwicklung – unsere Entwickler arbeiten täglich an neuen Funktionen
- Regelmäßige Softwareupdates ohne Zusatzkosten
- Neue Funktionen – laufend und praxisnah
Gemeinsam in die Reform
Wir begleiten unsere Kunden nicht erst mit Inkrafttreten der Fahrschulreform, sondern bereits auf dem Weg dorthin. Unser Ziel ist es, Ihnen frühzeitig die passenden Werkzeuge, Informationen und Weiterentwicklungen bereitzustellen – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: die Ausbildung Ihrer Fahrschüler.
Webinare
Zu den Themen, die für Fahrschulen relevant werden, bieten wir Webinare an. Termine kündigen wir rechtzeitig an.
Informationen
Wir verfolgen das Gesetzgebungsverfahren und halten diese Seite auf dem Stand der offiziellen Veröffentlichungen.
Support
Der Support ist telefonisch unter 07251 936 99 00 erreichbar – Sie sprechen direkt mit Experten, ohne Callcenter. Er ist im Preis pro Schüler enthalten.
Persönlicher Ansprechpartner
Sie haben bei uns einen festen Ansprechpartner, der Ihre Fahrschule kennt. Für Fragen zur Umstellung genügt ein Anruf.
Häufige Fragen zur Fahrschulreform 2027
Was ändert sich 2027 mit dem Führerschein?
Nach den Entwürfen der Bundesregierung ändert sich 2027 vor allem die Ausbildung: Die Pflicht zum Präsenz-Theorieunterricht entfällt, digitale Formate werden gleichwertig, der Fragenkatalog schrumpft um rund ein Drittel, die feste Mindestanzahl von zwölf Sonderfahrten fällt weg, die Fahrzeit der praktischen Prüfung sinkt auf 25 Minuten, Dokumentationspflichten werden reduziert und Fahrschulen müssen Preise sowie Bestehensquoten über die Mobilithek veröffentlichen. Der Führerschein selbst und die Prüfungsinhalte bleiben; geplant ist ein gestaffeltes Inkrafttreten zum 1. Januar und 1. Juli 2027.
Was ist die Fahrschulreform 2027?
Die Fahrschulreform 2027 ist ein Gesetzes- und Verordnungspaket der Bundesregierung, mit dem die Fahrausbildung in Deutschland flexibler und günstiger werden soll. Sie besteht aus einem Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze sowie einer Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Den Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 20. Mai 2026 beschlossen; er liegt seit dem 29. Juli 2026 dem Bundestag vor. Die Verordnung liegt seit dem 10. Juni 2026 dem Bundesrat vor, der ihr zustimmen muss. Stand: August 2026 – das Gesetzgebungsverfahren läuft.
Wann tritt die Fahrschulreform 2027 in Kraft?
Vorgesehen ist ein Inkrafttreten in zwei Stufen: Die neue Fahrschulausbildungs-Verordnung – mit dem theoretischen Wissenserwerb in Präsenz, digital oder kombiniert sowie den Regeln zur Praxisausbildung – soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten (Artikel 10 des Verordnungsentwurfs); das Änderungsgesetz mit dem Transparenzregister und dem Wegfall der Pflicht, Unterrichtsräume vorzuhalten, sowie die übrigen Verordnungsteile zum 1. Juli 2027. Voraussetzung ist, dass Bundestag und Bundesrat das Verfahren abschließen; die Verordnung braucht zudem die Zustimmung des Bundesrates. Die Termine sind daher geplant und nicht garantiert.
Was ist der Unterschied zwischen der EU-Führerscheinrichtlinie und der Fahrschulreform 2027?
Es sind zwei verschiedene Vorhaben. Die 4. EU-Führerschein-Richtlinie wurde am 21. Oktober 2025 vom Europäischen Parlament verabschiedet und trat am 25. November 2025 in Kraft; sie regelt unter anderem den digitalen Führerschein, die EU-weite Anerkennung des Begleiteten Fahrens ab 17, eine zweijährige Probezeit für Fahranfänger und eine Gültigkeit von 15 Jahren für Pkw- und Motorradführerscheine – umzusetzen bis spätestens 2029. Diese Seite behandelt die nationale Fahrschulreform 2027 („Bezahlbarer Führerschein“), oft auch Führerscheinreform 2027 genannt, die die Fahrschulausbildung selbst betrifft: Theorieformate, Fragenkatalog, Sonderfahrten, Prüfung und Dokumentation. Beide Vorhaben laufen parallel und sollten nicht miteinander verwechselt werden.
Ist Präsenz-Theorieunterricht künftig noch Pflicht?
Nein – nach dem Verordnungsentwurf soll die Pflicht zum Präsenzunterricht ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Präsenzunterricht bleibt als Format erlaubt; daneben sollen Live-Online-Unterricht, Selbstlernen und beliebige Kombinationen möglich sein. Welche Form Sie anbieten, sollen Sie als Fahrschule selbst entscheiden – eine Pflicht, digitale Formate anzubieten, besteht nicht. Vorgaben zur Reihenfolge der Unterrichtsthemen sollen ebenfalls entfallen; die Pflicht, Unterrichtsräume vorzuhalten, fällt nach dem Gesetzentwurf zum 1. Juli 2027.
Was ändert sich am Fragenkatalog?
Der amtliche Fragenkatalog soll um etwa ein Drittel reduziert werden. Heute umfasst er 1.169 Fragen. Welche Fragen konkret entfallen, steht noch nicht fest.
Was ändert sich bei Sonderfahrten und der praktischen Prüfung?
Die feste Mindestanzahl von 12 Sonderfahrten soll entfallen. Die Art der Fahrten (Überland, Autobahn, Nacht) bleibt zwar verpflichtend, aber der Fahrlehrer entscheidet künftig individuell nach dem Können des Fahrschülers, wie viele Stunden tatsächlich nötig sind. Außerdem soll die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung auf das EU-Mindestmaß von 25 Minuten zurückgeführt werden. Beide Punkte sind Teil der Entwürfe und noch nicht beschlossen.
Müssen Fahrschulen künftig ihre Preise veröffentlichen?
Ja – vorgesehen ist, dass Fahrschulen ihre Preise und ihre Bestehensquoten elektronisch an ein Transparenzregister melden, das über die Mobilithek, die Datenplattform des Bundes, veröffentlicht wird; der bisherige Preisaushang entfällt. Nach dem Gesetzentwurf sollen bestehende Fahrschulen ihre Daten erstmals bis zum 1. Oktober 2027 übermitteln. Wie die Übermittlung technisch ablaufen soll, ergibt sich erst aus den endgültigen Rechtstexten.
Muss ich wegen der Fahrschulreform meine Fahrschul-Software wechseln?
Nein – das entscheiden Sie. Für YOU-DRIVE-Kunden gilt: Neue Funktionen in den bestehenden Produkten fließen als reguläre Updates in das System ein – ohne Update-Kosten und ohne Systemwechsel. Es gibt bei uns weder ein Abo noch eine Mindestvertragslaufzeit. Ob Ihre heutige Lösung zur Reform passt, klären Sie am besten mit Ihrem jetzigen Anbieter.
Was passiert mit meinen Bestandsdaten, wenn ich zu YOU-DRIVE wechsle?
Ihre Bestandsfahrschüler werden beim Umstieg kostenfrei in YOU-DRIVE übernommen – Sie zahlen ausschließlich für Fahrschüler, die danach neu angelegt werden. Wie die Übernahme aus Ihrem bisherigen System konkret abläuft, hängt vom Vorsystem ab und wird vorab gemeinsam geklärt. Ihre Daten liegen anschließend in einem deutschen Rechenzentrum, DSGVO-konform und SSL-verschlüsselt.
Unterstützt YOU-DRIVE digitalen Theorieunterricht?
Ja – für den Theorieunterricht bieten wir YOU-TEACH an, mit fertigen Lektionen, interaktiven Verkehrssituationen und eigenen Folien, direkt an den YOU-DRIVE Manager angebunden. Online-Theorieunterricht in Live- und Hybridform bereiten wir gezielt für die Reform vor und stellen ihn rechtzeitig vor deren Inkrafttreten bereit. Welche Formate Sie in Ihrer Fahrschule konkret einsetzen dürfen, hängt vom endgültigen Gesetzestext ab – das besprechen wir gern im Rahmen einer Präsentation.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 📞 07251 936 99 02 · Allgemeine Fragen zu YOU-DRIVE →
Mit YOU-DRIVE sicher in die Reform.
YOU-DRIVE unterstützt jede Form der Fahrausbildung – heute und im Rahmen der Fahrschulreform 2027.









